Energie-Festpreisvertrag

Was er ist. Warum er sich lohnt. Und warum ihn bisher fast nur Großabnehmer kennen.

Was ein Energie-Festpreisvertrag ist

An der Tankstelle können Sie sich nicht gegen steigende Preise absichern. Bei Lebensmitteln nicht. Bei den meisten Alltagskosten nicht. Aber bei Strom und Gas gibt es genau diese Möglichkeit.

An der Tankstelle können Sie sich nicht gegen steigende Preise absichern. Bei Lebensmitteln nicht. Bei den meisten Alltagskosten nicht. Aber bei Strom und Gas gibt es genau diese Möglichkeit.

Ein Energie-Festpreisvertrag schreibt den reinen Energiepreis für die gesamte Vertragslaufzeit unwiderruflich fest. Keine versteckten Klauseln, keine einseitigen Anpassungsrechte. Das Beschaffungsrisiko liegt beim Lieferanten – nicht bei Ihnen.


Verändern dürfen sich ausschließlich gesetzlich regulierte Elemente: Netzentgelte, Mehrwertsteuer und staatlich vorgeschriebene Abgaben.

Egal was an den Energiemärkten passiert – Ihr reiner Energiepreis bleibt derselbe für die gesamte abgeschlossene Lieferzeit.

Praxisbeispiel aus der Realität

Ein Kunde hatte für seine Objekte vor dem Ukraine-Konflikt Energie-Festpreise abgeschlossen – damals noch bis Ende 2025 möglich. Durch den gesamten Ukraine-Konflikt und alle Zeiten massiver Preisanpassungen zahlte dieser Kunde weiterhin den ursprünglich vereinbarten Energiepreis. Keine einzige Anpassung. Dies brachte ihm eine exorbitante Ersparnis und bewahrte ihn davor, in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Viele seiner Kollegen, Freunde, Bekannten und Verwandten mit klassischen Tarifverträgen hingegen erhielten immense Preiserhöhungen – selbst mit der staatlichen Preisbremse waren diese Menschen mit enormen finanziellen Mehrbelastungen konfrontiert.


Noch gravierender traf es jene, die zusätzlich in die Grundversorgung gefallen sind – denn während der Krise gab es bei zahlreichen Versorgern sogar einen Aufnahmestopp für neue Kunden. In Krisenzeiten hat der Gesetzgeber zudem einen Notfallplan aktiviert, der regelt, wer in Versorgungsengpässen noch priorisiert beliefert wird. Je knapper die Ressource Strom oder Gas, desto strenger die Vergabe. Wer in dieser Situation ohne Vertrag dastand, war dem Markt schutzlos ausgeliefert – und der Grundversorgungstarif ist in solchen Phasen hochpreisig, da er als Auffangnetz der letzten Instanz gilt.

Tarifvertrag vs. Festpreisvertrag

Der Unterschied: Auf den ersten Blick klingen beide Modelle ähnlich. Doch der Unterschied ist fundamental – er entscheidet darüber, wer das finanzielle Risiko trägt.

Klassischer Tarifvertrag

Das Wort „Preisgarantie" klingt sicher. Doch im Kleingedruckten erlaubt eine AGB-Klausel dem Anbieter, den Preis bei gestiegenen Beschaffungskosten jederzeit zu erhöhen. Die Garantie schützt den Anbieter – nicht Sie.

Energie-Festpreisvertrag

Das Energievolumen wird sofort an der Börse eingekauft und für die gesamte Laufzeit gesichert. Der Preis steht fest – nicht weil der Anbieter es hofft, sondern weil er es bereits bezahlt hat.

Warum kennen Großabnehmer dieses Modell – und alle anderen oft nicht?

Hintergrund:
Großabnehmer kennen Energie-Festpreisverträge in der Regel schon seit Jahrzehnten. Dabei handelt es sich um Verbrauchsstellen mit einem Mindestabnahmevolumen von mindestens 100.000 kWh bei Strom und 1,5 Millionen kWh bei Gas pro Lieferstelle. Diese kennen das Modell Energie-Festpreisvertrag, bei dem ihr Versorger direkt an der Börse für sie die Energie zum aktuellen Börsenpreis einkauft und für die gesamte Laufzeit sichert. Ein Betrieb kann schlicht nicht kalkulieren, wenn der Strom- oder Gaspreis unbekannt ist. Also sichert er sich ab – fest, oft Jahre im Voraus.


Für Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen wurde das lange und ist auch heute noch selten angeboten. Der Grund: Flexible Tarife mit Anpassungsrechten sind für Anbieter lukrativer. Der Energiemarkt für Privatkunden wurde in Deutschland erst 1998 liberalisiert, und das Festpreismodell für kleinere Abnehmer ist eine verhältnismäßig junge Entwicklung.


Was große Unternehmen seit Jahrzehnten nutzen, steht jetzt auch Hausverwaltungen, WEG-Verwaltern, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen zur Verfügung.

Warum günstige Tarife auf Vergleichsportalen riskant sein können

Vorsicht:
ergleichsportale zeigen täglich tausende Tarife – manche davon wirken wie echte Schnäppchen. Besonders verlockend sind Neukundenangebote mit Bonuszahlungen, die den Tarif im ersten Jahr günstig erscheinen lassen. Im zweiten Jahr steigen Grund- und Energiepreis dann oft deutlich an.


Ein Tarifanbieter, der heute einen günstigen Preis anbietet, hat die Energiemenge in der Regel noch nicht an der Börse eingekauft. Er arbeitet mit einer Mischkalkulation – im Gegensatz zum Energie-Festpreisvertrag, bei dem das Volumen für den gesamten abgeschlossenen Vertrag sofort direkt an der Börse eingekauft und gesichert wird. Da der Tarifanbieter das Preisrisiko nicht trägt, gibt er es per AGB-Klausel an den Kunden weiter. Beim Energie-Festpreisvertrag ist das ausgeschlossen – der Preis steht fest, nicht weil der Anbieter es hofft, sondern weil er es bereits bezahlt hat.