Warum kennen Großabnehmer dieses Modell – und alle anderen oft nicht?
Hintergrund:
Großabnehmer kennen Energie-Festpreisverträge in der Regel schon seit Jahrzehnten. Dabei handelt es sich um Verbrauchsstellen mit einem Mindestabnahmevolumen von mindestens 100.000 kWh bei Strom und 1,5 Millionen kWh bei Gas pro Lieferstelle. Diese kennen das Modell Energie-Festpreisvertrag, bei dem ihr Versorger direkt an der Börse für sie die Energie zum aktuellen Börsenpreis einkauft und für die gesamte Laufzeit sichert. Ein Betrieb kann schlicht nicht kalkulieren, wenn der Strom- oder Gaspreis unbekannt ist. Also sichert er sich ab – fest, oft Jahre im Voraus.
Für Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen wurde das lange und ist auch heute noch selten angeboten. Der Grund: Flexible Tarife mit Anpassungsrechten sind für Anbieter lukrativer. Der Energiemarkt für Privatkunden wurde in Deutschland erst 1998 liberalisiert, und das Festpreismodell für kleinere Abnehmer ist eine verhältnismäßig junge Entwicklung.
Was große Unternehmen seit Jahrzehnten nutzen, steht jetzt auch Hausverwaltungen, WEG-Verwaltern, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen zur Verfügung.